| Internetrecht: Neuer Ärger um "StudiVZ"
Alles Studi, oder was?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber des sozialen Netzwerks StudiVZ abgemahnt, weil der Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer rechtswidrig sei. So lasse StudiVZ seine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten nur mit einem einzigen Klick bestätigen. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebe und wie es diese verwende. Beispielsweise soll vom User mit nur einen Klick genehmigt werden, ein Nutzungsprofil zu erstellen und dieses auch für gezielte Werbung zu nutzen.
StudiVZ prüft derzeit die Abmahnung.
Gegen ein weiteres Studentenportal ging StudiVZ dagegen selbst mit einer Abmahnung vor und untersagte dem Betreiber die Bezeichnung "ErstiVZ". Aus Angst vor dem hohen Kostenrisiko einigten sich die Betreiber mit StudiVZ. Rein rechtlich ist die Kennzeichenkraf von "StudiVZ" jedoch eher zweifelhaft, da die Abkürzung "VZ" wenig prägend und der der Abkürzung zugrunde liegende Begriff "Verzeichnis" wegen seiner allgemeinen Bedeutung überhaupt nicht schutzwürdig sein kann.
Quelle:
netzeitung.de v. 13.02.2008 SPIEGEL ONLINE v. 16.02.2008
Mehr unter:
http://www.netzeitung.de/internet/901517.html http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,535671,00.html | |
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